Sonntag, 13. November 2016

Hartz-IV-Leistungsausgaben vs. 1,5 Milliarden-Bundeszuschuss

Die gesetzlichen Krankenkassen sollen aus dem Gesundheitsfonds 1,5 Milliarden Euro als Finanzspritze für das Jahr 2017 bekommen, damit die Zusatzbeiträge im Wahljahr nicht steigen.

Zumindest für Bayern sind die Geschäftsberichte der großen Krankenkassen mit den Leistungsausgaben des Jahres 2015 im Internet zu finden. Die AOK'en anderer Bundesländer sind mit ihren Veröffentlichungen im Internet leider etwas sparsamer.

Leistungsausgaben je Versicherten:
2.924,63 € AOK Bayern
2.961,68 € Barmer/GEK
3.211,48 € DAK
2.324,82 € HEK
2.321,42 € TK
2.748,81 € Jahres-Durchschnitt
   229,07 € Durchschnitt monatlich

Den 229 Euro monatlichen Leistungsausgaben für jeden Versicherten stehen die Beitragseinnahmen entgegen. Für Hartz-IV-Empfänger zahlt die Bundesagentur für Arbeit (BA) je Leistungsberechtigten etwas mehr als 90 Euro an die Krankenkassen. Der Fehlbetrag für die Krankenkassen in Bayern beträgt also je Hartz-IV-Empfänger abgerundet 229 € minus 91 € = 138 €.

Laut Veröffentlichung der Bundesagentur für Arbeit (BA) https://goo.gl/llN78G waren im Oktober 2016 insgesamt 6.182.544 Personen in Bedarfsgemeinschaften auf Grundsicherung angewiesen. Leistungsberechtigte waren es 5.927.018. 

Wenn man nur von den Leistungsberechtigten ausgeht und die bayerischen Zahlen für Deutschland nimmt (denn die meisten der großen Kassen sind ja überregional), ergibt sich folgende Rechnung:
5.927.018 x 138 € = 817.928.484 € Fehlbetrag

Dazu kommen noch die Verwaltungskosten von mehr als 10 Euro monatlich und "Sonstiges".

Der gesamte Fehlbetrag für die gesetzlichen Krankenkassen beträgt also bei den leistungsberechtigten Hartz-IV-Empfängern mindestens 877.198.664 Euro.

Rechnet man alle Hartz-IV-Empfänger in Bedarfsgemeinschaften,dann beträgt der gesamte Fehlbetrag an Beiträgen für die GKV mindestens 915 Millionen Euro.

Die 1,5 Milliarden Euro reichen also gerade so, um den Beitrags-Fehlbetrag bei den Hartz-IV-Empfängern für das Jahre 2016 und für einen Teil des Jahres 2017 zu decken.

Sieht man dann, welche Geschenke aus den Beitragsgeldern der gesetzlich Krankenversicherten die Politik derzeit verteilt (an die Pharma-Industrie, an die Krankenhäuser, an die Apotheken ...) und dass die Krankenkassen künftig die Therapien für Pädophile bezahlen sollen, ist leicht auszurechnen, dass das Wahlgeschenk von 1,5 Milliarden Euro nicht lange vorhalten wird.



Samstag, 17. Januar 2015

Beschneidung: Falschabrechnung oder Abrechnungsbetrug?

In der Ärzte Zeitung vom 15.01.2015 gibt es einen kurzen Artikel:
über den Verdacht auf Abrechnungsbetrug bei Beschneidungen
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/aerztliche_verguetung/article/877181/verdacht-abrechnungsbetrug-beschneidungen.html?sh=1&h=-231021889

Auch der Focus berichtete unter Berufung auf DPA am 15.01.2015,
dass Ärzte in Rheinland-Pfalz Beschneidungen falsch abrechnen
http://www.focus.de/regional/rheinland-pfalz/gesundheit-aerzte-in-rheinland-pfalz-rechnen-beschneidungen-falsch-ab_id_4407959.html
und am gleichen Tag, dass Ärzte in Niedersachsen und in Rheinland-Pfalz Beschneidungen falsch abrechnen
http://www.focus.de/regional/niedersachsen/gesundheit-aerzte-rechnen-beschneidungen-falsch-ab_id_4407616.html
und am 17.01.2015 nochmals
http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/falsche-abrechnungen-blutige-geschaefte-wie-aerzte-mit-beschneidungen-abkassieren_id_4406237.html

Falschabrechnung oder Abrechnungsbetrug?

Wenn es sich nur um Falschabrechnung handeln sollte, wie wäre dann die Beschneidung aus religiösen Gründen richtig in der gesetzlichen Krankenversicherung abzurechnen? 

Falls eine Beschneidung aus religiösen Gründen in der gesetzlichen Krankenversicherung gar nicht abgerechnet werden darf, kann es sich nicht nur um Falschabrechnung handeln.

Dann ist es Abrechnungsbetrug. 

Und zwar in so vielen Fällen, dass eigentlich bundesweit sämtliche Medien darüber berichten sollten. 
Warum unterbleibt so eine großangelegte Berichterstattung bisher?

Dienstag, 9. April 2013

Finanziert die PKV wirklich die Ärzte?


Seit ungefähr Anfang April 2013 geistert eine Zahl durch die Medien: Mehr als eineinhalb Milliarden Euro würden angeblich den Ärzten fehlen, wenn es die private Kranken-Vollversicherung nicht mehr gäbe. Das ist kompletter Unsinn. Erstens hätte die Gesetzliche mindestens 1,2 Milliarden Euro mehr zu verteilen, wenn auch nur alle Ärzte und Zahnärzte in die GKV einzahlen würden. Das habe ich 2010 schon dargelegt. Inzwischen ist sowohl die Zahl der Ärzte gestiegen, als auch der Höchstbeitrag.

Zweitens sind bei der Gegenrechnung andere Berufsgruppen noch gar nicht einmal berücksichtigt. Das Gegenteil der PKV-Behauptung würde eintreten: Wenn die Private ihre Gewinne nicht mehr abschöpfen könnte, wäre viel mehr Geld im System und könnte auch an die niedergelassenen Ärzte verteilt werden.

Drittens sollte dargelegt werden, welchen Anteil am Arzthonorar die privaten Zusatzversicherungen haben, die es auch bei einem Systemwechsel weiterhin geben würde.

Da fragt man sich doch, wer solche Studien in Auftrag gibt und was derjenige mit diesen Aussagen bezweckt – und für was alles sich „Wissenschaftler“ vor den Karren spannen lassen.

Sonntag, 17. März 2013

Krankenversicherungszuschuss an den Bund


Immer wieder werden Forderungen laut, die Mehrwertsteuer auf Medikamente zu senken. Der Ersatzkassenverband kritisierte im Januar 2013, dass Ausgaben in Höhe von etwa 3,2 Milliarden Euro pro Jahr in der gesetzlichen Krankenversicherung vermieden werden könnten, wenn für Arzneimittel der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 % anstatt der allgemeine von 19 % gelten würde.

Die Differenz von 12 % entspricht einer Gesamt-Mehrwertsteuer (19 %) von mehr als 5 Milliarden Euro, die der Fiskus jährlich alleine durch die gesetzliche Krankenversicherung und die Patientenzuzahlungen einnimmt. Dieser Betrag wird auch durch die Arzneimittel-Schnellinformation des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung bestätigt, für den das wissenschaftliche Institut der AOK die Arzneimittelausgaben berechnet. Danach waren es im ersten Halbjahr 2012 brutto 17.672.900.000 Euro, die für Arzneimittel durch die gesetzliche Krankenversicherung einschließlich Patientenzuzahlungen ausgegeben wurden.
Verdoppelt man diesen Halbjahresbetrag für das ganze Jahr und zieht die Rabatte ab, kommt man auf ca. 5,07 Milliarden Euro Mehrwertsteuer.

Die Mehrwertsteuer fließt nicht nur in den Bundeshaushalt, sie wird aufgeteilt. Die Bundesländer und die Gemeinden erhalten ebenfalls Anteile. Der Bundesfinanzminister bekommt 51,4 % der Mehrwertsteuer, die Länder erhalten 46,6 % und die Gemeinden 2,0 %.
Damit ist die Mehrwertsteuer auch Länderangelegenheit und kann vom Bund nicht alleine geregelt werden.

In der Europäischen Union verlangen nur Dänemark und Bulgarien eine höhere Mehrwertsteuer auf Arzneimittel als Deutschland. Alle anderen EU-Länder verlangen deutlich weniger oder gar nichts, weil es sich um notwendige bzw. lebensnotwendige Ausgaben handelt.

Die deutschen Politiker dagegen sind offensichtlich der Meinung, dass Pornozeitschriften und Tiernahrung lebenswichtiger sind als Medikamente. Das ist eine politische Entscheidung, zu der dann jeder einzelne Politiker und jede einzelne Politikerin auch stehen muss - gerade wenn es um Pornografie geht.

Wenn über eine Absenkung des Bundeszuschusses an die Krankenkassen debattiert wird, sollte allerdings immer daran gedacht werden, dass den gesetzlich Versicherten durch die Mehrwertsteuer mehr als 5 Milliarden des Bundeszuschusses gleich wieder genommen werden und an den Bundesfinanzminister, die Länder und Kommunen zurückfließen. Auch dazu müssen die Politiker und Politikerinnen stehen.

Freitag, 25. Januar 2013

Präventionsgesetz: Plakate statt Projekte


Es gibt den Entwurf eines Präventionsgesetzes (Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention im Gesundheitswesen). Ziel des Gesetzes ist es, staatlichen Zugriff auf die Beiträge der gesetzlich Versicherten zu bekommen, um sie für Reklame auszugeben (so steht es - natürlich nicht wortwörtlich - im Referentenentwurf).

Die Ausgaben der Krankenkassen sollen nach diesem Präventionsgesetz-Entwurf im Jahr 2014 je Versicherten 6 Euro betragen. Davon soll die BZgA ein Viertel bekommen. Was die BZgA damit macht ist klar. Das sagt schon der Name "Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung". Die BZgA finanziert damit nicht etwa konkrete Präventionsprojekte, die zum Beispiel bedürftigen Kindern zugute kommen. Nein, sie entzieht ihnen diese Mittel, um Plakataktionen und andere Öffentlichkeitsarbeit zu bezahlen.

Ein schönes Beispiel für den Umgang mit Geld ist die Aids-Stiftung. Auch sie bekommt staatliche Fördermittel. 2011 hatte sie mehr als 3,5 Millionen Euro Einnahmen. 45 Prozent ihrer Ausgaben waren Personal- und Verwaltungskosten. Für Öffentlichkeitsarbeit gab sie 17 Prozent aus. Weniger als 38 Prozent der Ausgaben gingen in die Unterstützung von Aids-Projekten etc. Davon wurden ganze 444.000 Euro als Einzelhilfen an 1.635 Antragsteller ausbezahlt. Das sind durchschnittlich 272 Euro je Person. In welcher Relation steht dieser Betrag zu den Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit? Derzeit gibt es in Deutschland angeblich rund 78.000 HIV-Infizierte und Aids-Kranke. Pro Jahr infizieren sich angeblich 3.300 bis 3.400 Personen neu. Um sie zu erreichen, gibt die Aids-Stiftung 150 Euro pro Neuinfiziertem für Öffentlichkeitsarbeit aus.

Das Präventionsgesetz sieht nun vor, dass nicht nur 17 Prozent wie bei der Aids-Hilfe, sondern mindestens 25 Prozent der Präventionsgelder von den Krankenkassen-Beitragszahlern für "Aufklärung" ausgegeben werden müssen.

Wäre es nicht viel vernünftiger, das Geld für konkrete Projekte am Menschen auszugeben? Am besten noch: Für Menschen, die es auch bezahlen müssen. Die gesetzlich Versicherten.

Freitag, 19. Oktober 2012

Grippe-Schutzimpfung - wem nützt sie?


Die Behauptung, in Deutschland sei in diesem Winter mit einer besonders starken Grippewelle zu rechnen, weil es in Australien so viele Grippe-Fälle gebe, entbehrt jeder Grundlage. Ganz im Gegenteil: In Australien liegt die Grippe-Häufigkeit derzeit zwischen minimal und sehr niedrig (http://www.google.org/flutrends/).

Die Ärzte und Apotheker drängen nicht deshalb darauf, dass der Impfstoff so früh wie möglich zur Verfügung steht, weil sie um die Gesundheit der Bevölkerung besorgt sind. Sie melden sich (wieder einmal) lautstark zu Wort, weil sie um ihren Zusatzverdienst bangen. Den beschert ihnen nämlich das Impfgeschäft. Sie befürchten, je später der Impfstoff ausgeliefert wird, desto weniger Patienten lassen sich impfen. Und dadurch entgingen Ärzten, Apothekern und der Pharma-Industrie erhebliche Einnahmen.

Der vorhandene Impfstoff reicht nämlich wahrscheinlich völlig aus, um diejenigen Personen zu impfen, denen die Impfung durch die Ständige Impfkommission (STIKO) empfohlen wird. In Bayern wird die Impfung allerdings für alle gesetzlich Versicherten von den Krankenkassen bezahlt. Das heißt aber nicht, dass die Impfung auch für alle notwendig und sinnvoll ist.

Als im Jahr 2009 die Angst vor der Schweinegrippe geschürt wurde, kauften die Bundesländer für 130 Millionen Euro Impfstoff ein. Die Bevölkerung ließ sich jedoch nicht in Panik versetzen und verzichtete fast völlig auf die Impfung. Schließlich wurde im November 2011 der Impfstoff und damit 130 Millionen Euro verbrannt. Die Krankenkassen sind anscheinend schlauer als die Landesregierungen. Sie haben sich nicht verpflichtet, unsinnig viel Impfstoff zu kaufen.

Die Grippeschutzimpfung wird in den meisten Bundesländern nur für diejenigen Personen von den Krankenkassen übernommen, für die sie die STIKO empfiehlt. Das sind z. B.
• Personen ab 60 Jahre;
• Schwangere ab dem vierten Schwangerschaftsmonat;
• Personen mit chronischen Krankheiten der Atmungsorgane;
medizinisches Personal.
Hier die vollständige Impfempfehlung: http://sho.rtlink.de/STIKO.

Ein aperçu am Rande: Ärzte sind medizinisches Personal. Für sie gilt die STIKO-Impfempfehlung. Gerade Ärzte lassen sich aber häufig nicht impfen. Die am meisten genannten Begründungen: Entgegen der STIKO-Empfehlung sehen sie für sich kein spezielles Risiko; Influenza ist keine schwerwiegende Erkrankung; der Impfstoff bietet keinen hinreichenden Schutz (http:/sho.rtlink.de/Grippeschutzimpfung).

Montag, 15. Oktober 2012

Wer bekommt eigentlich die Praxisgebühr?

Gleich vorneweg: Die Praxisgebühr ist ein Honorarvorschuss für den Arzt, eine Abschlagszahlung auf seine Honorarabrechnung. Der Arzt darf sie behalten.

Ärzte und ihre Standesvertreter behaupten immer wieder, sie würden die Praxisgebühr für die Krankenkassen einziehen und müssten sie an die Krankenkassen weiterleiten. Das ist schlichtweg falsch. Die Praxisgebühr wird von der Kassenärztlichen Vereinigung mit der Quartalsabrechnung des Arztes verrechnet.

Die Krankenkassen zahlen das ärztliche Honorar für die Kassenärzte grundsätzlich an die Kassenärztliche Vereinigung. Die Ärzte rechnen ihre Leistungen und Pauschalen immer zum Quartalsende mit der Kassenärztlichen Vereinigung ab. Dabei geben sie an, wie hoch die Summe der Praxisgebühren ist, die sie von den Patienten eingenommen haben. Die Kassenärztliche Vereinigung verteilt das Honorar, das sie von den Krankenkassen erhalten hat, an die einzelnen Ärzte. Monatlich zahlt sie einen Abschlag und alle Vierteljahre wird konkret abgerechnet. Bei dieser Abrechnung wird die bereits vom Arzt vorab einbehaltene Praxisgebühr von seiner Honorarsumme abgezogen.

Die Praxisgebühr fließt also nicht an die Krankenkassen, sondern verbleibt beim Arzt. Sie kommt also nicht den Krankenkassen, sondern dem Arzt zugute, denn er erhält durch die Praxisgebühr einen Teil seines Honorars vorab. Bei durchschnittlich 500 bis 1.000 Patienten pro Quartal bedeutet das netto 5.000 bis 10.000 Euro, die der Arzt vorab erhält.

Damit ist nun der tatsächliche Geldfluss der Praxisgebühr klargestellt, den scheinbar nicht einmal alle Gesundheitsökonomen kennen. Das ändert natürlich nichts daran, dass die erhoffte Steuerungswirkung der Praxisgebühr nicht stattfindet und die Praxisgebühr deshalb überflüssig ist. Siehe dazu http://spammerl.blogspot.de/2012/05/praxisgebuhr-flatrate-oder.html

Was übrigens die Argumentation des "zusätzlichen" Aufwandes der Praxisgebühr für die Ärzte angeht: Wer kennt einen Arzt, der die 10 Euro eigenhändig kassiert und die Quittung dafür ausstellt? Das macht doch das Praxispersonal. Der Arzt selbst hat dadurch keine Minute weniger Zeit für die Patienten.

Zum Argument der Gefahr durch Bargeld in der Praxis: Wie viele Praxisgebühr-Raubüberfälle in Arztpraxen sind bisher bekannt geworden? Und wo wird das Geld aufbewahrt, mit dem Igel-Leistungen bar bezahlt wurden?