Freitag, 19. Oktober 2012
Grippe-Schutzimpfung - wem nützt sie?
Die Behauptung, in Deutschland sei in diesem Winter mit einer besonders starken Grippewelle zu rechnen, weil es in Australien so viele Grippe-Fälle gebe, entbehrt jeder Grundlage. Ganz im Gegenteil: In Australien liegt die Grippe-Häufigkeit derzeit zwischen minimal und sehr niedrig (http://www.google.org/flutrends/).
Die Ärzte und Apotheker drängen nicht deshalb darauf, dass der Impfstoff so früh wie möglich zur Verfügung steht, weil sie um die Gesundheit der Bevölkerung besorgt sind. Sie melden sich (wieder einmal) lautstark zu Wort, weil sie um ihren Zusatzverdienst bangen. Den beschert ihnen nämlich das Impfgeschäft. Sie befürchten, je später der Impfstoff ausgeliefert wird, desto weniger Patienten lassen sich impfen. Und dadurch entgingen Ärzten, Apothekern und der Pharma-Industrie erhebliche Einnahmen.
Der vorhandene Impfstoff reicht nämlich wahrscheinlich völlig aus, um diejenigen Personen zu impfen, denen die Impfung durch die Ständige Impfkommission (STIKO) empfohlen wird. In Bayern wird die Impfung allerdings für alle gesetzlich Versicherten von den Krankenkassen bezahlt. Das heißt aber nicht, dass die Impfung auch für alle notwendig und sinnvoll ist.
Als im Jahr 2009 die Angst vor der Schweinegrippe geschürt wurde, kauften die Bundesländer für 130 Millionen Euro Impfstoff ein. Die Bevölkerung ließ sich jedoch nicht in Panik versetzen und verzichtete fast völlig auf die Impfung. Schließlich wurde im November 2011 der Impfstoff und damit 130 Millionen Euro verbrannt. Die Krankenkassen sind anscheinend schlauer als die Landesregierungen. Sie haben sich nicht verpflichtet, unsinnig viel Impfstoff zu kaufen.
Die Grippeschutzimpfung wird in den meisten Bundesländern nur für diejenigen Personen von den Krankenkassen übernommen, für die sie die STIKO empfiehlt. Das sind z. B.
• Personen ab 60 Jahre;
• Schwangere ab dem vierten Schwangerschaftsmonat;
• Personen mit chronischen Krankheiten der Atmungsorgane;
• medizinisches Personal.
Hier die vollständige Impfempfehlung: http://sho.rtlink.de/STIKO.
Ein aperçu am Rande: Ärzte sind medizinisches Personal. Für sie gilt die STIKO-Impfempfehlung. Gerade Ärzte lassen sich aber häufig nicht impfen. Die am meisten genannten Begründungen: Entgegen der STIKO-Empfehlung sehen sie für sich kein spezielles Risiko; Influenza ist keine schwerwiegende Erkrankung; der Impfstoff bietet keinen hinreichenden Schutz (http:/sho.rtlink.de/Grippeschutzimpfung).
Montag, 15. Oktober 2012
Wer bekommt eigentlich die Praxisgebühr?
Gleich vorneweg: Die Praxisgebühr ist ein Honorarvorschuss für den Arzt, eine Abschlagszahlung auf seine Honorarabrechnung. Der Arzt darf sie behalten.
Ärzte und ihre Standesvertreter behaupten immer wieder, sie würden die Praxisgebühr für die Krankenkassen einziehen und müssten sie an die Krankenkassen weiterleiten. Das ist schlichtweg falsch. Die Praxisgebühr wird von der Kassenärztlichen Vereinigung mit der Quartalsabrechnung des Arztes verrechnet.
Die Krankenkassen zahlen das ärztliche Honorar für die Kassenärzte grundsätzlich an die Kassenärztliche Vereinigung. Die Ärzte rechnen ihre Leistungen und Pauschalen immer zum Quartalsende mit der Kassenärztlichen Vereinigung ab. Dabei geben sie an, wie hoch die Summe der Praxisgebühren ist, die sie von den Patienten eingenommen haben. Die Kassenärztliche Vereinigung verteilt das Honorar, das sie von den Krankenkassen erhalten hat, an die einzelnen Ärzte. Monatlich zahlt sie einen Abschlag und alle Vierteljahre wird konkret abgerechnet. Bei dieser Abrechnung wird die bereits vom Arzt vorab einbehaltene Praxisgebühr von seiner Honorarsumme abgezogen.
Die Praxisgebühr fließt also nicht an die Krankenkassen, sondern verbleibt beim Arzt. Sie kommt also nicht den Krankenkassen, sondern dem Arzt zugute, denn er erhält durch die Praxisgebühr einen Teil seines Honorars vorab. Bei durchschnittlich 500 bis 1.000 Patienten pro Quartal bedeutet das netto 5.000 bis 10.000 Euro, die der Arzt vorab erhält.
Damit ist nun der tatsächliche Geldfluss der Praxisgebühr klargestellt, den scheinbar nicht einmal alle Gesundheitsökonomen kennen. Das ändert natürlich nichts daran, dass die erhoffte Steuerungswirkung der Praxisgebühr nicht stattfindet und die Praxisgebühr deshalb überflüssig ist. Siehe dazu http://spammerl.blogspot.de/2012/05/praxisgebuhr-flatrate-oder.html
Was übrigens die Argumentation des "zusätzlichen" Aufwandes der Praxisgebühr für die Ärzte angeht: Wer kennt einen Arzt, der die 10 Euro eigenhändig kassiert und die Quittung dafür ausstellt? Das macht doch das Praxispersonal. Der Arzt selbst hat dadurch keine Minute weniger Zeit für die Patienten.
Zum Argument der Gefahr durch Bargeld in der Praxis: Wie viele Praxisgebühr-Raubüberfälle in Arztpraxen sind bisher bekannt geworden? Und wo wird das Geld aufbewahrt, mit dem Igel-Leistungen bar bezahlt wurden?
Ärzte und ihre Standesvertreter behaupten immer wieder, sie würden die Praxisgebühr für die Krankenkassen einziehen und müssten sie an die Krankenkassen weiterleiten. Das ist schlichtweg falsch. Die Praxisgebühr wird von der Kassenärztlichen Vereinigung mit der Quartalsabrechnung des Arztes verrechnet.
Die Krankenkassen zahlen das ärztliche Honorar für die Kassenärzte grundsätzlich an die Kassenärztliche Vereinigung. Die Ärzte rechnen ihre Leistungen und Pauschalen immer zum Quartalsende mit der Kassenärztlichen Vereinigung ab. Dabei geben sie an, wie hoch die Summe der Praxisgebühren ist, die sie von den Patienten eingenommen haben. Die Kassenärztliche Vereinigung verteilt das Honorar, das sie von den Krankenkassen erhalten hat, an die einzelnen Ärzte. Monatlich zahlt sie einen Abschlag und alle Vierteljahre wird konkret abgerechnet. Bei dieser Abrechnung wird die bereits vom Arzt vorab einbehaltene Praxisgebühr von seiner Honorarsumme abgezogen.
Die Praxisgebühr fließt also nicht an die Krankenkassen, sondern verbleibt beim Arzt. Sie kommt also nicht den Krankenkassen, sondern dem Arzt zugute, denn er erhält durch die Praxisgebühr einen Teil seines Honorars vorab. Bei durchschnittlich 500 bis 1.000 Patienten pro Quartal bedeutet das netto 5.000 bis 10.000 Euro, die der Arzt vorab erhält.
Damit ist nun der tatsächliche Geldfluss der Praxisgebühr klargestellt, den scheinbar nicht einmal alle Gesundheitsökonomen kennen. Das ändert natürlich nichts daran, dass die erhoffte Steuerungswirkung der Praxisgebühr nicht stattfindet und die Praxisgebühr deshalb überflüssig ist. Siehe dazu http://spammerl.blogspot.de/2012/05/praxisgebuhr-flatrate-oder.html
Was übrigens die Argumentation des "zusätzlichen" Aufwandes der Praxisgebühr für die Ärzte angeht: Wer kennt einen Arzt, der die 10 Euro eigenhändig kassiert und die Quittung dafür ausstellt? Das macht doch das Praxispersonal. Der Arzt selbst hat dadurch keine Minute weniger Zeit für die Patienten.
Zum Argument der Gefahr durch Bargeld in der Praxis: Wie viele Praxisgebühr-Raubüberfälle in Arztpraxen sind bisher bekannt geworden? Und wo wird das Geld aufbewahrt, mit dem Igel-Leistungen bar bezahlt wurden?
Freitag, 7. September 2012
Krankenkassen-Reserven: Ein Drei-Stufen-Plan
Wenn aus politischen Gründen die derzeitigen Reserven der
Krankenkassen angegriffen werden sollen, wäre es an der Zeit,
drei Baustellen in Angriff nehmen:
1. Paritätische Beiträge wieder einführen
Seit Bismarck 1883 zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Krankenversicherung-Beiträge
gemeinsam. Viele Jahrzehnte davon paritätisch, also jeweils zur Hälfte. Das war
eines der Grundprinzipien der deutschen Sozialversicherung. 2005 war Schluss
mit diesem Grundprinzip. Seit Juli 2005 wird den Arbeitnehmern und Rentnern ein
zusätzlicher Beitrag von 0,9 Prozent abverlangt. Zusätzlich zu den Zuzahlungen für
Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel, Fahrtkosten, Zahnersatz, stationäre
Krankenhaus- und Reha-Aufenthalte und die Praxisgebühr.
2011 nahmen die Kassen fast 170 Milliarden Euro aus
Beiträgen ein (http://goo.gl/IDXqn). Damit
entspricht ein Zehntel Beitragspunkt rund 1,1 Milliarden Euro. Die von den
Arbeitnehmern alleine aufgebrachten 0,9 Prozent entsprechen knapp 10 Milliarden
Euro pro Jahr.
Hier wäre für sozial denkende und handelnde Politiker eine Gelegenheit,
durch paritätische Beitragszahlung die gesellschaftliche Solidarität wieder
herzustellen. Oder zumindest den Abstand zu verringern.
2. Wettbewerb durch Leistungen
Nicht alle der immer noch rund 160 Krankenkassen haben
gleich viel Geld auf der hohen Kante. Wenn den einzelnen Kassen mehr Freiraum
bei echten Leistungsverbesserungen eingeräumt würde (und nicht nur Kosmetik), könnte
das für deutlich mehr Wanderungsbewegungen unter den gesetzlichen Krankenkassen
sorgen. Dadurch würden etliche Kassen schneller vom „Markt“ verschwinden und
die von der Politik angepeilte Reduzierung auf 30 bis 50 Krankenkassen würde
schneller erreicht.
Man könnte den Kassen zum Beispiel erlauben, per
Satzungsregelung 5 Prozent ihrer derzeitigen Leistungsausgaben zusätzlich für
Leistungsverbesserungen und zusätzliche Leistungen in Medizin und Versorgung
auszugeben.
3. Die Praxisgebühr abschaffen
Das brächte den Versicherten zwei Milliarden Euro pro Jahr.
http://spammerl.blogspot.de/2012/05/praxisgebuhr-flatrate-oder.html
Das brächte den Versicherten zwei Milliarden Euro pro Jahr.
http://spammerl.blogspot.de/2012/05/praxisgebuhr-flatrate-oder.html
Montag, 30. Juli 2012
Selbstständigen-Mindestbeitrag überflüssig. Rechtslage hat sich geändert
Der Mindest-Beitrag für Selbstständige ist nicht mehr
zeitgemäß. Seit 2009 leisten auch Selbstständige mit
niedrigem Einkommen aus ihrem Brutto-Einkommen
über die Steuer-Umverteilung ihren Beitrag zum
Gesundheitsfonds der GKV-Solidargemeinschaft.
Die Politik sollte reagieren.
Selbstständige
können sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern
bzw. weiterversichern. Wie bei Arbeitnehmern werden die Beiträge grundsätzlich
nach dem Einkommen berechnet; höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von
derzeit 3.825,00 Euro. Es gibt aber vier gravierende Unterschiede:
1. zahlen Selbstständige
ihre Beiträge alleine, während bei Beschäftigten der Arbeitgeber fast die
Hälfte bezahlt,
2. zahlen Selbstständige
ihren Beitrag aus dem Netto-Einkommen, während bei Beschäftigten die Beiträge
aus dem sehr viel höheren Bruttoverdienst berechnet werden,
3. dürfen Selbstständige
je nach Krankenkasse wählen, ob sie sich mit oder ohne Krankengeldanspruch
versichern; und wenn mit Krankengeldanspruch, dann ab welchen Tag der
Arbeitsunfähigkeit und wie lange das Krankengeld höchstens gezahlt wird,
4. werden
die Beiträge für Selbstständige aus einem Mindest-Einkommen von derzeit
1.968,75 Euro berechnet, dem vierzigsten Teil der monatlichen Bezugsgröße pro
Kalendertag. Es wird dann fiktiv zugrunde gelegt, wenn das tatsächliche
Einkommen niedriger ist.
Über die
ersten drei Punkte gibt es kaum Diskussionen.
Punkt vier
hat es bereits vor das Bundesverfassungsgericht geschafft und wurde dort mit Beschluss
vom 22. Mai 2001 bestätigt.
Unter
anderem hat das Bundesverfassungsgericht erklärt, dass es dem Grundgesetz
entspricht, dass das unternehmerische Risiko
der hauptberuflich Selbstständigen nicht teilweise über die Beitragsbemessung
auf die Solidargemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten abgewälzt wird. Diese
soll für den Versicherungsschutz der hauptberuflich Selbstständigen bei deren geringem
wirtschaftlichem Erfolg nicht über Gebühr belastet werden.
Seit diesem
Verfassungsgerichts-Beschluss von 2001 hat sich in der GKV Grundlegendes
geändert:
a) Durch
das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde ab 01.04.2007 die Krankenversicherungspflicht
für praktisch alle Bürger eingeführt, auch für hauptberuflich Selbstständige
und für freiberuflich Tätige. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen Personen
ohne Absicherung im Krankheitsfall nicht mehr ablehnen. Seitdem haben die Selbstständigen
mit niedrigem Einkommen die Wahl zwischen Pest und Cholera: Wählen sie die GKV,
ist ihr Beitrag vielleicht höher als ihr Einkommen. Wählen sie die private
Krankenversicherung (PKV), zahlen sie anfangs niedrige Beiträge.
Erfahrungsgemäß steigen die PKV-Beiträge jedoch überproportional im Vergleich zur
GKV. Im Alter sitzen diese Selbstständigen dann in der Armutsfalle, weil ihnen
nun dasselbe passiert, wie am Anfang in der GKV: Der PKV-Beitrag ist höher als das
Einkommen.
b) Durch
das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV wurde zum 01.01.2009 der Gesundheitsfonds
eingeführt. Wie schon in einem vorherigen Blog ausgeführt, wandern seitdem jährlich Milliarden
von Steuergeldern in den Fonds: allein 2011 waren es 15 Milliarden Euro. Mit dabei
sind auch die Steuergelder der Selbstständigen mit niedrigem Einkommen. Sie
zahlen nun - egal ob in der GKV oder in der PKV versichert - nicht mehr nur aus
ihrem Netto-Einkommen Krankenversicherungsbeiträge, sondern über die
Steuerumlage auch aus dem Brutto-Einkommen in den Gesundheitsfonds der GKV-Solidargemeinschaft.
c) Durch
das Bürgerentlastungsgesetz können ab 01.01.2010 Krankenversicherungs-Beiträge steuerlich
besser abgesetzt werden. Das gilt für GKV-Beiträge ebenso wie für Beiträge zur
PKV. Es werden nun alle Aufwendungen steuerlich berücksichtigt, wenn sie dazu
dienen, ein Leistungsniveau abzusichern, das den GKV-Leistungen entspricht.
Fazit
Die Rechtslage hat sich drastisch
gewandelt. Jetzt sollte das veränderte Recht auch an die Probleme der Selbstständigen
angepasst werden. Man sollte darüber nachdenken, den regulären GKV-Beitragssatz aus dem
Netto-Einkommen der Selbstständigen zu berechnen. Das wäre die einfachste Lösung. Alles andere wird
inzwischen durch die Steuer-Umverteilung geregelt, von der auch der
Gesundheitsfonds erheblich profitiert – und mit ihm die GKV.
Donnerstag, 12. Juli 2012
Kartelle: Die Krankenkassen und der Benzinpreis
Ein
Kartell ist, wenn sich direkte Konkurrenten mit gleichen Zielsetzungen absprechen
und dann gemeinsam und einheitlich handeln. Bei einer solchen Vereinbarung oder
Übereinkunft in der Wirtschaft handelt es sich häufig um organisierte
Kriminalität.
Sie wird strafrechtlich verfolgt, falls ihr die zuständigen Behörden auf die Schliche kommen.
Die in Deutschland tätigen Mineralölfirmen stehen seit langem im Verdacht, den Benzinpreis untereinander abzusprechen. Deshalb gibt es immer wieder Initiativen von Politikern und sogar von Behörden. Es ist zwar merkwürdig, dass die Preise immer fast gleich hoch sind und immer gleichzeitig steigen, aber beweisen lässt sich bisher nichts.
Für ein anderes Kartell gibt es schriftliche und unumstößliche Beweise: Direkte Konkurrenten einigen sich über Entscheidungen gemeinsam und einheitlich. Preise werden viel zu hoch festgesetzt, so dass der Bevölkerung zusätzliche Milliarden aus dem Geldbeutel abgegriffen werden.
Und was macht der Staat dagegen? Was tun die Politiker? Wo bleibt das Kartellamt? Wo der empörte Aufschrei?
Ach, es ist gar kein Kartell? Es sind der Staat und die Politiker selbst, die den viel zu hohen Beitrag festgesetzt haben. Und die Krankenkassen müssen gemeinsam und einheitlich handeln, weil der Staat und die Politiker es so wollen.
Ja dann gibt es natürlich nichts zu bestrafen. Dann gibt es wegen des zu hohen Beitragssatzes keine Ermittlungen wegen Untreue. Dann hat sich niemand zum Schaden seines Landes oder der Bevölkerung strafbar gemacht.
Dann ist ja alles in Ordnung.
CDU/CSU-FDP-Koalitionsvertrag
Die Aufgaben des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen sollen sich auf die Bereiche konzentrieren, die gemeinsam und einheitlich durchgeführt werden müssen.
Sozialgesetzbuch, 5. Buch (SGB V)
§ 211a
Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen sollen sich über die von ihnen nach diesem Gesetz gemeinsam und einheitlich zu treffenden Entscheidungen einigen.
§ 241
Der allgemeine Beitragssatz beträgt 15,5 % der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder.
§ 249
Bei versicherungspflichtig Beschäftigten ... trägt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge des Mitglieds aus dem Arbeitsentgelt nach dem um 0,9 Beitragssatzpunkte verminderten ... Beitragssatz; im Übrigen tragen die Beschäftigten die Beiträge.
Sie wird strafrechtlich verfolgt, falls ihr die zuständigen Behörden auf die Schliche kommen.
Die in Deutschland tätigen Mineralölfirmen stehen seit langem im Verdacht, den Benzinpreis untereinander abzusprechen. Deshalb gibt es immer wieder Initiativen von Politikern und sogar von Behörden. Es ist zwar merkwürdig, dass die Preise immer fast gleich hoch sind und immer gleichzeitig steigen, aber beweisen lässt sich bisher nichts.
Für ein anderes Kartell gibt es schriftliche und unumstößliche Beweise: Direkte Konkurrenten einigen sich über Entscheidungen gemeinsam und einheitlich. Preise werden viel zu hoch festgesetzt, so dass der Bevölkerung zusätzliche Milliarden aus dem Geldbeutel abgegriffen werden.
Und was macht der Staat dagegen? Was tun die Politiker? Wo bleibt das Kartellamt? Wo der empörte Aufschrei?
Ach, es ist gar kein Kartell? Es sind der Staat und die Politiker selbst, die den viel zu hohen Beitrag festgesetzt haben. Und die Krankenkassen müssen gemeinsam und einheitlich handeln, weil der Staat und die Politiker es so wollen.
Ja dann gibt es natürlich nichts zu bestrafen. Dann gibt es wegen des zu hohen Beitragssatzes keine Ermittlungen wegen Untreue. Dann hat sich niemand zum Schaden seines Landes oder der Bevölkerung strafbar gemacht.
Dann ist ja alles in Ordnung.
CDU/CSU-FDP-Koalitionsvertrag
Die Aufgaben des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen sollen sich auf die Bereiche konzentrieren, die gemeinsam und einheitlich durchgeführt werden müssen.
Sozialgesetzbuch, 5. Buch (SGB V)
§ 211a
Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen sollen sich über die von ihnen nach diesem Gesetz gemeinsam und einheitlich zu treffenden Entscheidungen einigen.
§ 241
Der allgemeine Beitragssatz beträgt 15,5 % der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder.
§ 249
Bei versicherungspflichtig Beschäftigten ... trägt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge des Mitglieds aus dem Arbeitsentgelt nach dem um 0,9 Beitragssatzpunkte verminderten ... Beitragssatz; im Übrigen tragen die Beschäftigten die Beiträge.
Dienstag, 3. Juli 2012
Milliarden-Minus im Gesundheitsfonds
Ohne den Bundeszuschuss würde das Minus im
Gesundheitsfonds alleine im 1. Quartal 2012
mehr als 4,5 Milliarden Euro betragen.
Das wurde inzwischen auch offiziell bestätigt.
Und dass die Politik dazu neigt, nach Finanzlage
zu entscheiden, ist bekannt.
Deshalb Vorsicht vor Beitragsrückvergütungen.
Sie könnten sich leicht in Zusatzbeiträge verwandeln.
Hier die harten Fakten:
Vorläufige Rechnungsergebnisse
der Gesetzlichen Krankenversicherung
1. Quartal 2012, Stand: 20. Juni 2012
Ausgaben: 46.368.802.928
Beitragseinnahmen: 41.852.325.605
fehlende Beitragseinnahmen = 4.516.477.323
Zins-Einnahmen: 6.844.594
Bundeszuschuss: 3.460.258.809
Einnahmen insgesamt: 45.319.429.008
Fehlbetrag trotz Bundeszuschuss im 1. Quartal 2012
= 1.049.373.920
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
http://iobic.de/kv_45_2012_q1
Gesundheitsfonds alleine im 1. Quartal 2012
mehr als 4,5 Milliarden Euro betragen.
Das wurde inzwischen auch offiziell bestätigt.
Und dass die Politik dazu neigt, nach Finanzlage
zu entscheiden, ist bekannt.
Deshalb Vorsicht vor Beitragsrückvergütungen.
Sie könnten sich leicht in Zusatzbeiträge verwandeln.
Hier die harten Fakten:
Vorläufige Rechnungsergebnisse
der Gesetzlichen Krankenversicherung
1. Quartal 2012, Stand: 20. Juni 2012
Ausgaben: 46.368.802.928
Beitragseinnahmen: 41.852.325.605
fehlende Beitragseinnahmen = 4.516.477.323
Zins-Einnahmen: 6.844.594
Bundeszuschuss: 3.460.258.809
Einnahmen insgesamt: 45.319.429.008
Fehlbetrag trotz Bundeszuschuss im 1. Quartal 2012
= 1.049.373.920
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
http://iobic.de/kv_45_2012_q1
Dienstag, 22. Mai 2012
Praxisgebühr: Flatrate oder Steuerungsinstrument?
Die
Praxisgebühr wurde mit dem Krankenversicherungs-Modernisierungs-Gesetz ab 2004 eingeführt.
Seitdem zahlt jeder, der einen Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeuten oder den Notdienst
zur Behandlung aufsucht, einmal im Quartal 10 Euro. Vordergründig wurde die Praxisgebühr
erfunden, um die Eigenverantwortung der Versicherten zu stärken, damit sie
nicht bei jeder Bagatelle zum Arzt rennen. In Wirklichkeit erhoffte man sich finanzielle
Mehreinnahmen von etwa 2,5 Milliarden Euro pro Jahr. Und tatsächlich bringt die Praxisgebühr etwa 2 Milliarden Euro im Jahr, wenn man Härtefälle, Zahlungsausfälle und
Verwaltungskosten berücksichtigt. Die Gebühr wird mit dem Honorar
verrechnet, das zum Quartalsende abgerechnet wird. Sie ist also
eine Art Honorar-Vorschuss.
2003 gab es
durchschnittlich rund 18 Arztkontakte je gesetzlich Versichertem.
2004 waren
es etwas mehr als 16 Arztkontakte. Ein deutlicher Rückgang, aber vor allem
durch Vorzieh-Effekte verursacht. Wer regelmäßig Medikamente brauchte und
wusste, dass 2004 die Praxisgebühr zu zahlen war, holte sich Ende 2003 noch
schnell das Rezept und die Medikamente für mindestens ein Quartal 2004. Dadurch stiegen die Arztkontakte im vierten Quartal 2003 stark an und verminderten sich entsprechend in den ersten beiden Quartalen 2004.
In der
Folgezeit stiegen die Arztkontakte wieder. Von knapp 17 im Jahr 2005 über
diverse Schwankungen bis knapp 18 im Jahr 2010. Manche "Experten" behaupten sogar, die Patienten betrachten die Praxisgebühr mittlerweile als Quartals-Flatrate: Einmal bezahlt, unbegrenzt zum Arzt. Jedenfalls sind wir wieder da, wo
wir vor der Einführung der Praxisgebühr waren und können konstatieren:
Einen echten Steuerungseffekt gab es nie, nur einen kurzzeitigen Vorzieheffekt. Aber: Die
Praxisgebühr bringt Jahr für Jahr etwa 2 Milliarden Mehreinnahmen für die GKV.
Auf die 2 Milliarden Praxisgebühr jährlich könnte man verzichten, wenn man den Versprechen der Politiker trauen dürfte. Man hat ja reichlich Überschüsse im Gesundheitsfonds und Rücklagen bei den Krankenkassen. Dann müsste aber die Reserve im
Gesundheitsfonds unangetastet bleiben, der Staatszuschuss dürfte nicht gekürzt
werden und die Krankenkassen dürfen nicht zur Prämienauszahlung gezwungen
werden. Denn - siehe meinen vorherigen Blog - mehr als 2 Milliarden sollte man
den Gesundheitspolitikern nicht als Spielgeld überlassen. Ist es mehr, gibt es
folgende Risiken und Nebenwirkungen: Gesundheitspolitiker gefährden die
Krankenversicherung ihrer Wähler.
Übrigens: Jüngere
Männern gehen rund 8 x im Jahr zum Arzt, jüngere Frauen rund 15 x.
Betagte beiderlei
Geschlechts (?) haben rund 35 Arztkontakte pro Jahr.
Freitag, 18. Mai 2012
Krankenkassen-Überschüsse? Die Beiträge reichen nicht!
"Die
Krankenkassen" haben Überschüsse? Ende des Jahres 2011 waren mehr als 11
Milliarden Euro übriggeblieben. Davon hatte der Staat als Bundeszuschuss 15
Milliarden dazugegeben. 11-15=Überschuss?
http://goo.gl/3s8nR
Der Gesundheitsfonds erhielt aus
Steuermitteln zwei Milliarden Euro zusätzlich. Das Geld sollte in die
Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds fließen und dazu dienen, einen
eventuell notwendigen Sozialausgleich im Fall von Zusatzbeiträgen bis Ende 2014
zu finanzieren (Bundestagsdrucksache 680/10)
Überschuss? Von wegen. Die Beiträge reichen nicht! Es
haben alleine im Jahr 2011 mindestens 4 Milliarden Euro gefehlt. Sonst wäre
nämlich der gesamte Bundeszuschuss übrig geblieben, also 15 Milliarden Euro.
Anstatt - wie noch im November 2010 geplant -
für die Zeit ab 2014 vorzusorgen, sollen nun die Gelder als Prämien an die
Mitglieder verteilt werden, meinen Politiker. Das sind aber gar keine
Beitrags-Überschüsse! Denn, wie gesagt: Die Beiträge reichten nicht. Das
sind Steuergelder Dafür gedacht, den eventuell notwendigen Sozialausgleich ab
2014 zu finanzieren.
Wenn Politiker nun glauben, dass sie sich
verrechnet haben, sollten sie vielleicht neu rechnen. Falls dabei herauskommt,
dass der Bundeszuschuss für die Krankenkassen zu hoch ist, können sie ihn ja
kürzen - vielleicht um 2 Milliarden Euro im Jahr. Mal so testweise. Aber nicht
11 Milliarden auf einmal verfrühstücken. Hinterher könnte nämlich herauskommen,
dass sie sich schon wieder verrechnet haben. Dann stehlen sich die Politiker
aus der Verantwortung und die Beitragszahler sind die Dummen, denn sie
müssen dann Zusatzbeiträge zahlen, um die von den Politikern verursachten
Löcher zu stopfen.
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