Freitag, 19. Oktober 2012

Grippe-Schutzimpfung - wem nützt sie?


Die Behauptung, in Deutschland sei in diesem Winter mit einer besonders starken Grippewelle zu rechnen, weil es in Australien so viele Grippe-Fälle gebe, entbehrt jeder Grundlage. Ganz im Gegenteil: In Australien liegt die Grippe-Häufigkeit derzeit zwischen minimal und sehr niedrig (http://www.google.org/flutrends/).

Die Ärzte und Apotheker drängen nicht deshalb darauf, dass der Impfstoff so früh wie möglich zur Verfügung steht, weil sie um die Gesundheit der Bevölkerung besorgt sind. Sie melden sich (wieder einmal) lautstark zu Wort, weil sie um ihren Zusatzverdienst bangen. Den beschert ihnen nämlich das Impfgeschäft. Sie befürchten, je später der Impfstoff ausgeliefert wird, desto weniger Patienten lassen sich impfen. Und dadurch entgingen Ärzten, Apothekern und der Pharma-Industrie erhebliche Einnahmen.

Der vorhandene Impfstoff reicht nämlich wahrscheinlich völlig aus, um diejenigen Personen zu impfen, denen die Impfung durch die Ständige Impfkommission (STIKO) empfohlen wird. In Bayern wird die Impfung allerdings für alle gesetzlich Versicherten von den Krankenkassen bezahlt. Das heißt aber nicht, dass die Impfung auch für alle notwendig und sinnvoll ist.

Als im Jahr 2009 die Angst vor der Schweinegrippe geschürt wurde, kauften die Bundesländer für 130 Millionen Euro Impfstoff ein. Die Bevölkerung ließ sich jedoch nicht in Panik versetzen und verzichtete fast völlig auf die Impfung. Schließlich wurde im November 2011 der Impfstoff und damit 130 Millionen Euro verbrannt. Die Krankenkassen sind anscheinend schlauer als die Landesregierungen. Sie haben sich nicht verpflichtet, unsinnig viel Impfstoff zu kaufen.

Die Grippeschutzimpfung wird in den meisten Bundesländern nur für diejenigen Personen von den Krankenkassen übernommen, für die sie die STIKO empfiehlt. Das sind z. B.
• Personen ab 60 Jahre;
• Schwangere ab dem vierten Schwangerschaftsmonat;
• Personen mit chronischen Krankheiten der Atmungsorgane;
medizinisches Personal.
Hier die vollständige Impfempfehlung: http://sho.rtlink.de/STIKO.

Ein aperçu am Rande: Ärzte sind medizinisches Personal. Für sie gilt die STIKO-Impfempfehlung. Gerade Ärzte lassen sich aber häufig nicht impfen. Die am meisten genannten Begründungen: Entgegen der STIKO-Empfehlung sehen sie für sich kein spezielles Risiko; Influenza ist keine schwerwiegende Erkrankung; der Impfstoff bietet keinen hinreichenden Schutz (http:/sho.rtlink.de/Grippeschutzimpfung).

Montag, 15. Oktober 2012

Wer bekommt eigentlich die Praxisgebühr?

Gleich vorneweg: Die Praxisgebühr ist ein Honorarvorschuss für den Arzt, eine Abschlagszahlung auf seine Honorarabrechnung. Der Arzt darf sie behalten.

Ärzte und ihre Standesvertreter behaupten immer wieder, sie würden die Praxisgebühr für die Krankenkassen einziehen und müssten sie an die Krankenkassen weiterleiten. Das ist schlichtweg falsch. Die Praxisgebühr wird von der Kassenärztlichen Vereinigung mit der Quartalsabrechnung des Arztes verrechnet.

Die Krankenkassen zahlen das ärztliche Honorar für die Kassenärzte grundsätzlich an die Kassenärztliche Vereinigung. Die Ärzte rechnen ihre Leistungen und Pauschalen immer zum Quartalsende mit der Kassenärztlichen Vereinigung ab. Dabei geben sie an, wie hoch die Summe der Praxisgebühren ist, die sie von den Patienten eingenommen haben. Die Kassenärztliche Vereinigung verteilt das Honorar, das sie von den Krankenkassen erhalten hat, an die einzelnen Ärzte. Monatlich zahlt sie einen Abschlag und alle Vierteljahre wird konkret abgerechnet. Bei dieser Abrechnung wird die bereits vom Arzt vorab einbehaltene Praxisgebühr von seiner Honorarsumme abgezogen.

Die Praxisgebühr fließt also nicht an die Krankenkassen, sondern verbleibt beim Arzt. Sie kommt also nicht den Krankenkassen, sondern dem Arzt zugute, denn er erhält durch die Praxisgebühr einen Teil seines Honorars vorab. Bei durchschnittlich 500 bis 1.000 Patienten pro Quartal bedeutet das netto 5.000 bis 10.000 Euro, die der Arzt vorab erhält.

Damit ist nun der tatsächliche Geldfluss der Praxisgebühr klargestellt, den scheinbar nicht einmal alle Gesundheitsökonomen kennen. Das ändert natürlich nichts daran, dass die erhoffte Steuerungswirkung der Praxisgebühr nicht stattfindet und die Praxisgebühr deshalb überflüssig ist. Siehe dazu http://spammerl.blogspot.de/2012/05/praxisgebuhr-flatrate-oder.html

Was übrigens die Argumentation des "zusätzlichen" Aufwandes der Praxisgebühr für die Ärzte angeht: Wer kennt einen Arzt, der die 10 Euro eigenhändig kassiert und die Quittung dafür ausstellt? Das macht doch das Praxispersonal. Der Arzt selbst hat dadurch keine Minute weniger Zeit für die Patienten.

Zum Argument der Gefahr durch Bargeld in der Praxis: Wie viele Praxisgebühr-Raubüberfälle in Arztpraxen sind bisher bekannt geworden? Und wo wird das Geld aufbewahrt, mit dem Igel-Leistungen bar bezahlt wurden?

Freitag, 7. September 2012

Krankenkassen-Reserven: Ein Drei-Stufen-Plan


Wenn aus politischen Gründen die derzeitigen Reserven der Krankenkassen angegriffen werden sollen, wäre es an der Zeit, 
drei Baustellen in Angriff nehmen:

1. Paritätische Beiträge wieder einführen
Seit Bismarck 1883 zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Krankenversicherung-Beiträge gemeinsam. Viele Jahrzehnte davon paritätisch, also jeweils zur Hälfte. Das war eines der Grundprinzipien der deutschen Sozialversicherung. 2005 war Schluss mit diesem Grundprinzip. Seit Juli 2005 wird den Arbeitnehmern und Rentnern ein zusätzlicher Beitrag von 0,9 Prozent abverlangt. Zusätzlich zu den Zuzahlungen für Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel, Fahrtkosten, Zahnersatz, stationäre Krankenhaus- und Reha-Aufenthalte und die Praxisgebühr.

2011 nahmen die Kassen fast 170 Milliarden Euro aus Beiträgen ein (http://goo.gl/IDXqn). Damit entspricht ein Zehntel Beitragspunkt rund 1,1 Milliarden Euro. Die von den Arbeitnehmern alleine aufgebrachten 0,9 Prozent entsprechen knapp 10 Milliarden Euro pro Jahr.

Hier wäre für sozial denkende und handelnde Politiker eine Gelegenheit, durch paritätische Beitragszahlung die gesellschaftliche Solidarität wieder herzustellen. Oder zumindest den Abstand zu verringern.

2. Wettbewerb durch Leistungen
Nicht alle der immer noch rund 160 Krankenkassen haben gleich viel Geld auf der hohen Kante. Wenn den einzelnen Kassen mehr Freiraum bei echten Leistungsverbesserungen eingeräumt würde (und nicht nur Kosmetik), könnte das für deutlich mehr Wanderungsbewegungen unter den gesetzlichen Krankenkassen sorgen. Dadurch würden etliche Kassen schneller vom „Markt“ verschwinden und die von der Politik angepeilte Reduzierung auf 30 bis 50 Krankenkassen würde schneller erreicht.

Man könnte den Kassen zum Beispiel erlauben, per Satzungsregelung 5 Prozent ihrer derzeitigen Leistungsausgaben zusätzlich für Leistungsverbesserungen und zusätzliche Leistungen in Medizin und Versorgung auszugeben.

3. Die Praxisgebühr abschaffen
Das brächte den Versicherten zwei Milliarden Euro pro Jahr.
http://spammerl.blogspot.de/2012/05/praxisgebuhr-flatrate-oder.html


Montag, 30. Juli 2012

Selbstständigen-Mindestbeitrag überflüssig. Rechtslage hat sich geändert


Der Mindest-Beitrag für Selbstständige ist nicht mehr 
zeitgemäß. Seit 2009 leisten auch Selbstständige mit 
niedrigem Einkommen aus ihrem Brutto-Einkommen 
über die Steuer-Umverteilung ihren Beitrag zum 
Gesundheitsfonds der GKV-Solidargemeinschaft
Die Politik sollte reagieren.

Selbstständige können sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern bzw. weiterversichern. Wie bei Arbeitnehmern werden die Beiträge grundsätzlich nach dem Einkommen berechnet; höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 3.825,00 Euro. Es gibt aber vier  gravierende Unterschiede:

1. zahlen Selbstständige ihre Beiträge alleine, während bei Beschäftigten der Arbeitgeber fast die Hälfte bezahlt,

2. zahlen Selbstständige ihren Beitrag aus dem Netto-Einkommen, während bei Beschäftigten die Beiträge aus dem sehr viel höheren Bruttoverdienst berechnet werden,

3. dürfen Selbstständige je nach Krankenkasse wählen, ob sie sich mit oder ohne Krankengeldanspruch versichern; und wenn mit Krankengeldanspruch, dann ab welchen Tag der Arbeitsunfähigkeit und wie lange das Krankengeld höchstens gezahlt wird,

4. werden die Beiträge für Selbstständige aus einem Mindest-Einkommen von derzeit 1.968,75 Euro berechnet, dem vierzigsten Teil der monatlichen Bezugsgröße pro Kalendertag. Es wird dann fiktiv zugrunde gelegt, wenn das tatsächliche Einkommen niedriger ist.

Über die ersten drei Punkte gibt es kaum Diskussionen.

Punkt vier hat es bereits vor das Bundesverfassungsgericht geschafft und wurde dort mit Beschluss vom 22. Mai 2001 bestätigt.

Unter anderem hat das Bundesverfassungsgericht erklärt, dass es dem Grundgesetz entspricht, dass  das unternehmerische Risiko der hauptberuflich Selbstständigen nicht teilweise über die Beitragsbemessung auf die Solidargemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten abgewälzt wird. Diese soll für den Versicherungsschutz der hauptberuflich Selbstständigen bei deren geringem wirtschaftlichem Erfolg nicht über Gebühr belastet werden.

Seit diesem Verfassungsgerichts-Beschluss von 2001 hat sich in der GKV Grundlegendes geändert:

a) Durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde ab 01.04.2007 die Krankenversicherungspflicht für praktisch alle Bürger eingeführt, auch für hauptberuflich Selbstständige und für freiberuflich Tätige. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen Personen ohne Absicherung im Krankheitsfall nicht mehr ablehnen. Seitdem haben die Selbstständigen mit niedrigem Einkommen die Wahl zwischen Pest und Cholera: Wählen sie die GKV, ist ihr Beitrag vielleicht höher als ihr Einkommen. Wählen sie die private Krankenversicherung (PKV), zahlen sie anfangs niedrige Beiträge. Erfahrungsgemäß steigen die PKV-Beiträge jedoch überproportional im Vergleich zur GKV. Im Alter sitzen diese Selbstständigen dann in der Armutsfalle, weil ihnen nun dasselbe passiert, wie am Anfang in der GKV: Der PKV-Beitrag ist höher als das Einkommen.

b) Durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV wurde zum 01.01.2009 der Gesundheitsfonds eingeführt. Wie schon in einem vorherigen Blog ausgeführt, wandern seitdem jährlich Milliarden von Steuergeldern in den Fonds: allein 2011 waren es 15 Milliarden Euro. Mit dabei sind auch die Steuergelder der Selbstständigen mit niedrigem Einkommen. Sie zahlen nun - egal ob in der GKV oder in der PKV versichert - nicht mehr nur aus ihrem Netto-Einkommen Krankenversicherungsbeiträge, sondern über die Steuerumlage auch aus dem Brutto-Einkommen in den Gesundheitsfonds der GKV-Solidargemeinschaft.

c) Durch das Bürgerentlastungsgesetz können ab 01.01.2010 Krankenversicherungs-Beiträge steuerlich besser abgesetzt werden. Das gilt für GKV-Beiträge ebenso wie für Beiträge zur PKV. Es werden nun alle Aufwendungen steuerlich berücksichtigt, wenn sie dazu dienen, ein Leistungsniveau abzusichern, das den GKV-Leistungen entspricht.

Fazit 
Die Rechtslage hat sich drastisch gewandelt. Jetzt sollte das veränderte Recht auch an die Probleme der Selbstständigen angepasst werden. Man sollte darüber nachdenken, den regulären GKV-Beitragssatz aus dem Netto-Einkommen der Selbstständigen zu berechnen. Das wäre die einfachste Lösung. Alles andere wird inzwischen durch die Steuer-Umverteilung geregelt, von der auch der Gesundheitsfonds erheblich profitiert – und mit ihm die GKV.

Donnerstag, 12. Juli 2012

Kartelle: Die Krankenkassen und der Benzinpreis

Ein Kartell ist, wenn sich direkte Konkurrenten mit gleichen Zielsetzungen absprechen und dann gemeinsam und einheitlich handeln. Bei einer solchen Vereinbarung oder Übereinkunft in der Wirtschaft handelt es sich häufig um organisierte Kriminalität.
Sie wird strafrechtlich verfolgt, falls ihr die zuständigen Behörden auf die Schliche kommen.

Die in Deutschland tätigen Mineralölfirmen stehen seit langem im Verdacht, den Benzinpreis untereinander abzusprechen. Deshalb gibt es immer wieder Initiativen von Politikern und sogar von Behörden. Es ist zwar merkwürdig, dass die Preise immer fast gleich hoch sind und immer gleichzeitig steigen, aber beweisen lässt sich bisher nichts.

Für ein anderes Kartell gibt es schriftliche und unumstößliche Beweise: Direkte Konkurrenten einigen sich über Entscheidungen gemeinsam und einheitlich. Preise werden viel zu hoch festgesetzt, so dass der Bevölkerung zusätzliche Milliarden aus dem Geldbeutel abgegriffen werden.

Und was macht der Staat dagegen? Was tun die Politiker? Wo bleibt das Kartellamt? Wo der empörte Aufschrei?

Ach, es ist gar kein Kartell? Es sind der Staat und die Politiker selbst, die den viel zu hohen Beitrag festgesetzt haben. Und die Krankenkassen müssen gemeinsam und einheitlich handeln, weil der Staat und die Politiker es so wollen.

Ja dann gibt es natürlich nichts zu bestrafen. Dann gibt es wegen des zu hohen Beitragssatzes keine Ermittlungen wegen Untreue. Dann hat sich niemand zum Schaden seines Landes oder der Bevölkerung strafbar gemacht.
Dann ist ja alles in Ordnung.

CDU/CSU-FDP-Koalitionsvertrag
Die Aufgaben des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen sollen sich auf die Bereiche konzentrieren, die gemeinsam und einheitlich durchgeführt werden müssen.

Sozialgesetzbuch, 5. Buch (SGB V)
§ 211a
Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen sollen sich über die von ihnen nach diesem Gesetz gemeinsam und einheitlich zu treffenden Entscheidungen einigen.

§ 241
Der allgemeine Beitragssatz beträgt 15,5 % der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder.

§ 249
Bei versicherungspflichtig Beschäftigten ... trägt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge des Mitglieds aus dem Arbeitsentgelt nach dem um 0,9 Beitragssatzpunkte verminderten ... Beitragssatz; im Übrigen tragen die Beschäftigten die Beiträge.

Dienstag, 3. Juli 2012

Milliarden-Minus im Gesundheitsfonds

Ohne den Bundeszuschuss würde das Minus im
Gesundheitsfonds alleine im 1. Quartal 2012
mehr als 4,5 Milliarden Euro betragen.
Das wurde inzwischen auch offiziell bestätigt.
Und dass die Politik dazu neigt, nach Finanzlage
zu entscheiden, ist bekannt.
Deshalb Vorsicht vor Beitragsrückvergütungen.
Sie könnten sich leicht in Zusatzbeiträge verwandeln.

Hier die harten Fakten:
Vorläufige Rechnungsergebnisse
der Gesetzlichen Krankenversicherung
1. Quartal 2012, Stand: 20. Juni 2012

Ausgaben: 46.368.802.928
Beitragseinnahmen: 41.852.325.605
fehlende Beitragseinnahmen = 4.516.477.323

Zins-Einnahmen: 6.844.594
Bundeszuschuss: 3.460.258.809
Einnahmen insgesamt: 45.319.429.008

Fehlbetrag trotz Bundeszuschuss im 1. Quartal 2012

= 1.049.373.920

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
http://iobic.de/kv_45_2012_q1

Dienstag, 22. Mai 2012

Praxisgebühr: Flatrate oder Steuerungsinstrument?


Die Praxisgebühr wurde mit dem Krankenversicherungs-Modernisierungs-Gesetz ab 2004 eingeführt. Seitdem zahlt jeder, der einen Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeuten oder den Notdienst zur Behandlung aufsucht, einmal im Quartal 10 Euro. Vordergründig wurde die Praxisgebühr erfunden, um die Eigenverantwortung der Versicherten zu stärken, damit sie nicht bei jeder Bagatelle zum Arzt rennen. In Wirklichkeit erhoffte man sich finanzielle Mehreinnahmen von etwa 2,5 Milliarden Euro pro Jahr. Und tatsächlich bringt die Praxisgebühr etwa 2 Milliarden Euro im Jahr, wenn man Härtefälle, Zahlungsausfälle und Verwaltungskosten berücksichtigt. Die Gebühr wird mit dem Honorar verrechnet, das zum Quartalsende  abgerechnet wird. Sie ist also eine Art Honorar-Vorschuss.

2003 gab es durchschnittlich rund 18 Arztkontakte je gesetzlich Versichertem.

2004 waren es etwas mehr als 16 Arztkontakte. Ein deutlicher Rückgang, aber vor allem durch Vorzieh-Effekte verursacht. Wer regelmäßig Medikamente brauchte und wusste, dass 2004 die Praxisgebühr zu zahlen war, holte sich Ende 2003 noch schnell das Rezept und die Medikamente für mindestens ein Quartal 2004. Dadurch stiegen die Arztkontakte im vierten Quartal 2003 stark an und verminderten sich entsprechend in den ersten beiden Quartalen 2004.

In der Folgezeit stiegen die Arztkontakte wieder. Von knapp 17 im Jahr 2005 über diverse Schwankungen bis knapp 18 im Jahr 2010. Manche "Experten" behaupten sogar, die Patienten betrachten die Praxisgebühr mittlerweile als Quartals-Flatrate: Einmal bezahlt, unbegrenzt zum Arzt. Jedenfalls sind wir  wieder da, wo wir vor der Einführung der Praxisgebühr waren und können konstatieren: Einen echten Steuerungseffekt gab es nie, nur einen kurzzeitigen Vorzieheffekt. Aber: Die Praxisgebühr bringt Jahr für Jahr etwa 2 Milliarden Mehreinnahmen für die GKV.

Auf die 2 Milliarden Praxisgebühr jährlich könnte man  verzichten, wenn man den Versprechen der Politiker trauen dürfte. Man hat ja reichlich Überschüsse im Gesundheitsfonds und Rücklagen bei den Krankenkassen. Dann müsste aber die Reserve im Gesundheitsfonds unangetastet bleiben, der Staatszuschuss dürfte nicht gekürzt werden und die Krankenkassen dürfen nicht zur Prämienauszahlung gezwungen werden. Denn - siehe meinen vorherigen Blog - mehr als 2 Milliarden sollte man den Gesundheitspolitikern nicht als Spielgeld überlassen. Ist es mehr, gibt es folgende Risiken und Nebenwirkungen: Gesundheitspolitiker gefährden die Krankenversicherung ihrer Wähler.

Übrigens: Jüngere Männern gehen rund 8 x im Jahr zum Arzt, jüngere Frauen rund 15 x.
Betagte beiderlei Geschlechts (?) haben rund 35 Arztkontakte pro Jahr.

Freitag, 18. Mai 2012

Krankenkassen-Überschüsse? Die Beiträge reichen nicht!

"Die Krankenkassen" haben Überschüsse? Ende des Jahres 2011 waren mehr als 11 Milliarden Euro übriggeblieben. Davon hatte der Staat als Bundeszuschuss 15 Milliarden dazugegeben. 11-15=Überschuss? http://goo.gl/3s8nR

Der Gesundheitsfonds erhielt aus Steuermitteln zwei Milliarden Euro zusätzlich. Das Geld sollte in die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds fließen und dazu dienen, einen eventuell notwendigen Sozialausgleich im Fall von Zusatzbeiträgen bis Ende 2014 zu finanzieren (Bundestagsdrucksache 680/10)

Überschuss? Von wegen. Die Beiträge reichen nicht! Es haben alleine im Jahr 2011 mindestens 4 Milliarden Euro gefehlt. Sonst wäre nämlich der gesamte Bundeszuschuss übrig geblieben, also 15 Milliarden Euro.

Anstatt - wie noch im November 2010 geplant - für die Zeit ab 2014 vorzusorgen, sollen nun die Gelder als Prämien an die Mitglieder verteilt werden, meinen Politiker. Das sind aber gar keine Beitrags-Überschüsse! Denn, wie gesagt: Die Beiträge reichten nicht. Das sind Steuergelder Dafür gedacht, den eventuell notwendigen Sozialausgleich ab 2014 zu finanzieren.

Wenn Politiker nun glauben, dass sie sich verrechnet haben, sollten sie vielleicht neu rechnen. Falls dabei herauskommt, dass der Bundeszuschuss für die Krankenkassen zu hoch ist, können sie ihn ja kürzen - vielleicht um 2 Milliarden Euro im Jahr. Mal so testweise. Aber nicht 11 Milliarden auf einmal verfrühstücken. Hinterher könnte nämlich herauskommen, dass sie sich schon wieder verrechnet haben. Dann stehlen sich die Politiker aus der Verantwortung und die Beitragszahler sind die Dummen, denn sie müssen dann Zusatzbeiträge zahlen, um die von den Politikern verursachten Löcher zu stopfen.