Dienstag, 9. April 2013

Finanziert die PKV wirklich die Ärzte?


Seit ungefähr Anfang April 2013 geistert eine Zahl durch die Medien: Mehr als eineinhalb Milliarden Euro würden angeblich den Ärzten fehlen, wenn es die private Kranken-Vollversicherung nicht mehr gäbe. Das ist kompletter Unsinn. Erstens hätte die Gesetzliche mindestens 1,2 Milliarden Euro mehr zu verteilen, wenn auch nur alle Ärzte und Zahnärzte in die GKV einzahlen würden. Das habe ich 2010 schon dargelegt. Inzwischen ist sowohl die Zahl der Ärzte gestiegen, als auch der Höchstbeitrag.

Zweitens sind bei der Gegenrechnung andere Berufsgruppen noch gar nicht einmal berücksichtigt. Das Gegenteil der PKV-Behauptung würde eintreten: Wenn die Private ihre Gewinne nicht mehr abschöpfen könnte, wäre viel mehr Geld im System und könnte auch an die niedergelassenen Ärzte verteilt werden.

Drittens sollte dargelegt werden, welchen Anteil am Arzthonorar die privaten Zusatzversicherungen haben, die es auch bei einem Systemwechsel weiterhin geben würde.

Da fragt man sich doch, wer solche Studien in Auftrag gibt und was derjenige mit diesen Aussagen bezweckt – und für was alles sich „Wissenschaftler“ vor den Karren spannen lassen.

Sonntag, 17. März 2013

Krankenversicherungszuschuss an den Bund


Immer wieder werden Forderungen laut, die Mehrwertsteuer auf Medikamente zu senken. Der Ersatzkassenverband kritisierte im Januar 2013, dass Ausgaben in Höhe von etwa 3,2 Milliarden Euro pro Jahr in der gesetzlichen Krankenversicherung vermieden werden könnten, wenn für Arzneimittel der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 % anstatt der allgemeine von 19 % gelten würde.

Die Differenz von 12 % entspricht einer Gesamt-Mehrwertsteuer (19 %) von mehr als 5 Milliarden Euro, die der Fiskus jährlich alleine durch die gesetzliche Krankenversicherung und die Patientenzuzahlungen einnimmt. Dieser Betrag wird auch durch die Arzneimittel-Schnellinformation des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung bestätigt, für den das wissenschaftliche Institut der AOK die Arzneimittelausgaben berechnet. Danach waren es im ersten Halbjahr 2012 brutto 17.672.900.000 Euro, die für Arzneimittel durch die gesetzliche Krankenversicherung einschließlich Patientenzuzahlungen ausgegeben wurden.
Verdoppelt man diesen Halbjahresbetrag für das ganze Jahr und zieht die Rabatte ab, kommt man auf ca. 5,07 Milliarden Euro Mehrwertsteuer.

Die Mehrwertsteuer fließt nicht nur in den Bundeshaushalt, sie wird aufgeteilt. Die Bundesländer und die Gemeinden erhalten ebenfalls Anteile. Der Bundesfinanzminister bekommt 51,4 % der Mehrwertsteuer, die Länder erhalten 46,6 % und die Gemeinden 2,0 %.
Damit ist die Mehrwertsteuer auch Länderangelegenheit und kann vom Bund nicht alleine geregelt werden.

In der Europäischen Union verlangen nur Dänemark und Bulgarien eine höhere Mehrwertsteuer auf Arzneimittel als Deutschland. Alle anderen EU-Länder verlangen deutlich weniger oder gar nichts, weil es sich um notwendige bzw. lebensnotwendige Ausgaben handelt.

Die deutschen Politiker dagegen sind offensichtlich der Meinung, dass Pornozeitschriften und Tiernahrung lebenswichtiger sind als Medikamente. Das ist eine politische Entscheidung, zu der dann jeder einzelne Politiker und jede einzelne Politikerin auch stehen muss - gerade wenn es um Pornografie geht.

Wenn über eine Absenkung des Bundeszuschusses an die Krankenkassen debattiert wird, sollte allerdings immer daran gedacht werden, dass den gesetzlich Versicherten durch die Mehrwertsteuer mehr als 5 Milliarden des Bundeszuschusses gleich wieder genommen werden und an den Bundesfinanzminister, die Länder und Kommunen zurückfließen. Auch dazu müssen die Politiker und Politikerinnen stehen.

Freitag, 25. Januar 2013

Präventionsgesetz: Plakate statt Projekte


Es gibt den Entwurf eines Präventionsgesetzes (Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention im Gesundheitswesen). Ziel des Gesetzes ist es, staatlichen Zugriff auf die Beiträge der gesetzlich Versicherten zu bekommen, um sie für Reklame auszugeben (so steht es - natürlich nicht wortwörtlich - im Referentenentwurf).

Die Ausgaben der Krankenkassen sollen nach diesem Präventionsgesetz-Entwurf im Jahr 2014 je Versicherten 6 Euro betragen. Davon soll die BZgA ein Viertel bekommen. Was die BZgA damit macht ist klar. Das sagt schon der Name "Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung". Die BZgA finanziert damit nicht etwa konkrete Präventionsprojekte, die zum Beispiel bedürftigen Kindern zugute kommen. Nein, sie entzieht ihnen diese Mittel, um Plakataktionen und andere Öffentlichkeitsarbeit zu bezahlen.

Ein schönes Beispiel für den Umgang mit Geld ist die Aids-Stiftung. Auch sie bekommt staatliche Fördermittel. 2011 hatte sie mehr als 3,5 Millionen Euro Einnahmen. 45 Prozent ihrer Ausgaben waren Personal- und Verwaltungskosten. Für Öffentlichkeitsarbeit gab sie 17 Prozent aus. Weniger als 38 Prozent der Ausgaben gingen in die Unterstützung von Aids-Projekten etc. Davon wurden ganze 444.000 Euro als Einzelhilfen an 1.635 Antragsteller ausbezahlt. Das sind durchschnittlich 272 Euro je Person. In welcher Relation steht dieser Betrag zu den Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit? Derzeit gibt es in Deutschland angeblich rund 78.000 HIV-Infizierte und Aids-Kranke. Pro Jahr infizieren sich angeblich 3.300 bis 3.400 Personen neu. Um sie zu erreichen, gibt die Aids-Stiftung 150 Euro pro Neuinfiziertem für Öffentlichkeitsarbeit aus.

Das Präventionsgesetz sieht nun vor, dass nicht nur 17 Prozent wie bei der Aids-Hilfe, sondern mindestens 25 Prozent der Präventionsgelder von den Krankenkassen-Beitragszahlern für "Aufklärung" ausgegeben werden müssen.

Wäre es nicht viel vernünftiger, das Geld für konkrete Projekte am Menschen auszugeben? Am besten noch: Für Menschen, die es auch bezahlen müssen. Die gesetzlich Versicherten.