Freitag, 19. Oktober 2012
Grippe-Schutzimpfung - wem nützt sie?
Die Behauptung, in Deutschland sei in diesem Winter mit einer besonders starken Grippewelle zu rechnen, weil es in Australien so viele Grippe-Fälle gebe, entbehrt jeder Grundlage. Ganz im Gegenteil: In Australien liegt die Grippe-Häufigkeit derzeit zwischen minimal und sehr niedrig (http://www.google.org/flutrends/).
Die Ärzte und Apotheker drängen nicht deshalb darauf, dass der Impfstoff so früh wie möglich zur Verfügung steht, weil sie um die Gesundheit der Bevölkerung besorgt sind. Sie melden sich (wieder einmal) lautstark zu Wort, weil sie um ihren Zusatzverdienst bangen. Den beschert ihnen nämlich das Impfgeschäft. Sie befürchten, je später der Impfstoff ausgeliefert wird, desto weniger Patienten lassen sich impfen. Und dadurch entgingen Ärzten, Apothekern und der Pharma-Industrie erhebliche Einnahmen.
Der vorhandene Impfstoff reicht nämlich wahrscheinlich völlig aus, um diejenigen Personen zu impfen, denen die Impfung durch die Ständige Impfkommission (STIKO) empfohlen wird. In Bayern wird die Impfung allerdings für alle gesetzlich Versicherten von den Krankenkassen bezahlt. Das heißt aber nicht, dass die Impfung auch für alle notwendig und sinnvoll ist.
Als im Jahr 2009 die Angst vor der Schweinegrippe geschürt wurde, kauften die Bundesländer für 130 Millionen Euro Impfstoff ein. Die Bevölkerung ließ sich jedoch nicht in Panik versetzen und verzichtete fast völlig auf die Impfung. Schließlich wurde im November 2011 der Impfstoff und damit 130 Millionen Euro verbrannt. Die Krankenkassen sind anscheinend schlauer als die Landesregierungen. Sie haben sich nicht verpflichtet, unsinnig viel Impfstoff zu kaufen.
Die Grippeschutzimpfung wird in den meisten Bundesländern nur für diejenigen Personen von den Krankenkassen übernommen, für die sie die STIKO empfiehlt. Das sind z. B.
• Personen ab 60 Jahre;
• Schwangere ab dem vierten Schwangerschaftsmonat;
• Personen mit chronischen Krankheiten der Atmungsorgane;
• medizinisches Personal.
Hier die vollständige Impfempfehlung: http://sho.rtlink.de/STIKO.
Ein aperçu am Rande: Ärzte sind medizinisches Personal. Für sie gilt die STIKO-Impfempfehlung. Gerade Ärzte lassen sich aber häufig nicht impfen. Die am meisten genannten Begründungen: Entgegen der STIKO-Empfehlung sehen sie für sich kein spezielles Risiko; Influenza ist keine schwerwiegende Erkrankung; der Impfstoff bietet keinen hinreichenden Schutz (http:/sho.rtlink.de/Grippeschutzimpfung).
Montag, 15. Oktober 2012
Wer bekommt eigentlich die Praxisgebühr?
Gleich vorneweg: Die Praxisgebühr ist ein Honorarvorschuss für den Arzt, eine Abschlagszahlung auf seine Honorarabrechnung. Der Arzt darf sie behalten.
Ärzte und ihre Standesvertreter behaupten immer wieder, sie würden die Praxisgebühr für die Krankenkassen einziehen und müssten sie an die Krankenkassen weiterleiten. Das ist schlichtweg falsch. Die Praxisgebühr wird von der Kassenärztlichen Vereinigung mit der Quartalsabrechnung des Arztes verrechnet.
Die Krankenkassen zahlen das ärztliche Honorar für die Kassenärzte grundsätzlich an die Kassenärztliche Vereinigung. Die Ärzte rechnen ihre Leistungen und Pauschalen immer zum Quartalsende mit der Kassenärztlichen Vereinigung ab. Dabei geben sie an, wie hoch die Summe der Praxisgebühren ist, die sie von den Patienten eingenommen haben. Die Kassenärztliche Vereinigung verteilt das Honorar, das sie von den Krankenkassen erhalten hat, an die einzelnen Ärzte. Monatlich zahlt sie einen Abschlag und alle Vierteljahre wird konkret abgerechnet. Bei dieser Abrechnung wird die bereits vom Arzt vorab einbehaltene Praxisgebühr von seiner Honorarsumme abgezogen.
Die Praxisgebühr fließt also nicht an die Krankenkassen, sondern verbleibt beim Arzt. Sie kommt also nicht den Krankenkassen, sondern dem Arzt zugute, denn er erhält durch die Praxisgebühr einen Teil seines Honorars vorab. Bei durchschnittlich 500 bis 1.000 Patienten pro Quartal bedeutet das netto 5.000 bis 10.000 Euro, die der Arzt vorab erhält.
Damit ist nun der tatsächliche Geldfluss der Praxisgebühr klargestellt, den scheinbar nicht einmal alle Gesundheitsökonomen kennen. Das ändert natürlich nichts daran, dass die erhoffte Steuerungswirkung der Praxisgebühr nicht stattfindet und die Praxisgebühr deshalb überflüssig ist. Siehe dazu http://spammerl.blogspot.de/2012/05/praxisgebuhr-flatrate-oder.html
Was übrigens die Argumentation des "zusätzlichen" Aufwandes der Praxisgebühr für die Ärzte angeht: Wer kennt einen Arzt, der die 10 Euro eigenhändig kassiert und die Quittung dafür ausstellt? Das macht doch das Praxispersonal. Der Arzt selbst hat dadurch keine Minute weniger Zeit für die Patienten.
Zum Argument der Gefahr durch Bargeld in der Praxis: Wie viele Praxisgebühr-Raubüberfälle in Arztpraxen sind bisher bekannt geworden? Und wo wird das Geld aufbewahrt, mit dem Igel-Leistungen bar bezahlt wurden?
Ärzte und ihre Standesvertreter behaupten immer wieder, sie würden die Praxisgebühr für die Krankenkassen einziehen und müssten sie an die Krankenkassen weiterleiten. Das ist schlichtweg falsch. Die Praxisgebühr wird von der Kassenärztlichen Vereinigung mit der Quartalsabrechnung des Arztes verrechnet.
Die Krankenkassen zahlen das ärztliche Honorar für die Kassenärzte grundsätzlich an die Kassenärztliche Vereinigung. Die Ärzte rechnen ihre Leistungen und Pauschalen immer zum Quartalsende mit der Kassenärztlichen Vereinigung ab. Dabei geben sie an, wie hoch die Summe der Praxisgebühren ist, die sie von den Patienten eingenommen haben. Die Kassenärztliche Vereinigung verteilt das Honorar, das sie von den Krankenkassen erhalten hat, an die einzelnen Ärzte. Monatlich zahlt sie einen Abschlag und alle Vierteljahre wird konkret abgerechnet. Bei dieser Abrechnung wird die bereits vom Arzt vorab einbehaltene Praxisgebühr von seiner Honorarsumme abgezogen.
Die Praxisgebühr fließt also nicht an die Krankenkassen, sondern verbleibt beim Arzt. Sie kommt also nicht den Krankenkassen, sondern dem Arzt zugute, denn er erhält durch die Praxisgebühr einen Teil seines Honorars vorab. Bei durchschnittlich 500 bis 1.000 Patienten pro Quartal bedeutet das netto 5.000 bis 10.000 Euro, die der Arzt vorab erhält.
Damit ist nun der tatsächliche Geldfluss der Praxisgebühr klargestellt, den scheinbar nicht einmal alle Gesundheitsökonomen kennen. Das ändert natürlich nichts daran, dass die erhoffte Steuerungswirkung der Praxisgebühr nicht stattfindet und die Praxisgebühr deshalb überflüssig ist. Siehe dazu http://spammerl.blogspot.de/2012/05/praxisgebuhr-flatrate-oder.html
Was übrigens die Argumentation des "zusätzlichen" Aufwandes der Praxisgebühr für die Ärzte angeht: Wer kennt einen Arzt, der die 10 Euro eigenhändig kassiert und die Quittung dafür ausstellt? Das macht doch das Praxispersonal. Der Arzt selbst hat dadurch keine Minute weniger Zeit für die Patienten.
Zum Argument der Gefahr durch Bargeld in der Praxis: Wie viele Praxisgebühr-Raubüberfälle in Arztpraxen sind bisher bekannt geworden? Und wo wird das Geld aufbewahrt, mit dem Igel-Leistungen bar bezahlt wurden?
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