Der Mindest-Beitrag für Selbstständige ist nicht mehr
zeitgemäß. Seit 2009 leisten auch Selbstständige mit
niedrigem Einkommen aus ihrem Brutto-Einkommen
über die Steuer-Umverteilung ihren Beitrag zum
Gesundheitsfonds der GKV-Solidargemeinschaft.
Die Politik sollte reagieren.
Selbstständige
können sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern
bzw. weiterversichern. Wie bei Arbeitnehmern werden die Beiträge grundsätzlich
nach dem Einkommen berechnet; höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von
derzeit 3.825,00 Euro. Es gibt aber vier gravierende Unterschiede:
1. zahlen Selbstständige
ihre Beiträge alleine, während bei Beschäftigten der Arbeitgeber fast die
Hälfte bezahlt,
2. zahlen Selbstständige
ihren Beitrag aus dem Netto-Einkommen, während bei Beschäftigten die Beiträge
aus dem sehr viel höheren Bruttoverdienst berechnet werden,
3. dürfen Selbstständige
je nach Krankenkasse wählen, ob sie sich mit oder ohne Krankengeldanspruch
versichern; und wenn mit Krankengeldanspruch, dann ab welchen Tag der
Arbeitsunfähigkeit und wie lange das Krankengeld höchstens gezahlt wird,
4. werden
die Beiträge für Selbstständige aus einem Mindest-Einkommen von derzeit
1.968,75 Euro berechnet, dem vierzigsten Teil der monatlichen Bezugsgröße pro
Kalendertag. Es wird dann fiktiv zugrunde gelegt, wenn das tatsächliche
Einkommen niedriger ist.
Über die
ersten drei Punkte gibt es kaum Diskussionen.
Punkt vier
hat es bereits vor das Bundesverfassungsgericht geschafft und wurde dort mit Beschluss
vom 22. Mai 2001 bestätigt.
Unter
anderem hat das Bundesverfassungsgericht erklärt, dass es dem Grundgesetz
entspricht, dass das unternehmerische Risiko
der hauptberuflich Selbstständigen nicht teilweise über die Beitragsbemessung
auf die Solidargemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten abgewälzt wird. Diese
soll für den Versicherungsschutz der hauptberuflich Selbstständigen bei deren geringem
wirtschaftlichem Erfolg nicht über Gebühr belastet werden.
Seit diesem
Verfassungsgerichts-Beschluss von 2001 hat sich in der GKV Grundlegendes
geändert:
a) Durch
das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde ab 01.04.2007 die Krankenversicherungspflicht
für praktisch alle Bürger eingeführt, auch für hauptberuflich Selbstständige
und für freiberuflich Tätige. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen Personen
ohne Absicherung im Krankheitsfall nicht mehr ablehnen. Seitdem haben die Selbstständigen
mit niedrigem Einkommen die Wahl zwischen Pest und Cholera: Wählen sie die GKV,
ist ihr Beitrag vielleicht höher als ihr Einkommen. Wählen sie die private
Krankenversicherung (PKV), zahlen sie anfangs niedrige Beiträge.
Erfahrungsgemäß steigen die PKV-Beiträge jedoch überproportional im Vergleich zur
GKV. Im Alter sitzen diese Selbstständigen dann in der Armutsfalle, weil ihnen
nun dasselbe passiert, wie am Anfang in der GKV: Der PKV-Beitrag ist höher als das
Einkommen.
b) Durch
das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV wurde zum 01.01.2009 der Gesundheitsfonds
eingeführt. Wie schon in einem vorherigen Blog ausgeführt, wandern seitdem jährlich Milliarden
von Steuergeldern in den Fonds: allein 2011 waren es 15 Milliarden Euro. Mit dabei
sind auch die Steuergelder der Selbstständigen mit niedrigem Einkommen. Sie
zahlen nun - egal ob in der GKV oder in der PKV versichert - nicht mehr nur aus
ihrem Netto-Einkommen Krankenversicherungsbeiträge, sondern über die
Steuerumlage auch aus dem Brutto-Einkommen in den Gesundheitsfonds der GKV-Solidargemeinschaft.
c) Durch
das Bürgerentlastungsgesetz können ab 01.01.2010 Krankenversicherungs-Beiträge steuerlich
besser abgesetzt werden. Das gilt für GKV-Beiträge ebenso wie für Beiträge zur
PKV. Es werden nun alle Aufwendungen steuerlich berücksichtigt, wenn sie dazu
dienen, ein Leistungsniveau abzusichern, das den GKV-Leistungen entspricht.
Fazit
Die Rechtslage hat sich drastisch
gewandelt. Jetzt sollte das veränderte Recht auch an die Probleme der Selbstständigen
angepasst werden. Man sollte darüber nachdenken, den regulären GKV-Beitragssatz aus dem
Netto-Einkommen der Selbstständigen zu berechnen. Das wäre die einfachste Lösung. Alles andere wird
inzwischen durch die Steuer-Umverteilung geregelt, von der auch der
Gesundheitsfonds erheblich profitiert – und mit ihm die GKV.
