Sonntag, 17. März 2013

Krankenversicherungszuschuss an den Bund


Immer wieder werden Forderungen laut, die Mehrwertsteuer auf Medikamente zu senken. Der Ersatzkassenverband kritisierte im Januar 2013, dass Ausgaben in Höhe von etwa 3,2 Milliarden Euro pro Jahr in der gesetzlichen Krankenversicherung vermieden werden könnten, wenn für Arzneimittel der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 % anstatt der allgemeine von 19 % gelten würde.

Die Differenz von 12 % entspricht einer Gesamt-Mehrwertsteuer (19 %) von mehr als 5 Milliarden Euro, die der Fiskus jährlich alleine durch die gesetzliche Krankenversicherung und die Patientenzuzahlungen einnimmt. Dieser Betrag wird auch durch die Arzneimittel-Schnellinformation des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung bestätigt, für den das wissenschaftliche Institut der AOK die Arzneimittelausgaben berechnet. Danach waren es im ersten Halbjahr 2012 brutto 17.672.900.000 Euro, die für Arzneimittel durch die gesetzliche Krankenversicherung einschließlich Patientenzuzahlungen ausgegeben wurden.
Verdoppelt man diesen Halbjahresbetrag für das ganze Jahr und zieht die Rabatte ab, kommt man auf ca. 5,07 Milliarden Euro Mehrwertsteuer.

Die Mehrwertsteuer fließt nicht nur in den Bundeshaushalt, sie wird aufgeteilt. Die Bundesländer und die Gemeinden erhalten ebenfalls Anteile. Der Bundesfinanzminister bekommt 51,4 % der Mehrwertsteuer, die Länder erhalten 46,6 % und die Gemeinden 2,0 %.
Damit ist die Mehrwertsteuer auch Länderangelegenheit und kann vom Bund nicht alleine geregelt werden.

In der Europäischen Union verlangen nur Dänemark und Bulgarien eine höhere Mehrwertsteuer auf Arzneimittel als Deutschland. Alle anderen EU-Länder verlangen deutlich weniger oder gar nichts, weil es sich um notwendige bzw. lebensnotwendige Ausgaben handelt.

Die deutschen Politiker dagegen sind offensichtlich der Meinung, dass Pornozeitschriften und Tiernahrung lebenswichtiger sind als Medikamente. Das ist eine politische Entscheidung, zu der dann jeder einzelne Politiker und jede einzelne Politikerin auch stehen muss - gerade wenn es um Pornografie geht.

Wenn über eine Absenkung des Bundeszuschusses an die Krankenkassen debattiert wird, sollte allerdings immer daran gedacht werden, dass den gesetzlich Versicherten durch die Mehrwertsteuer mehr als 5 Milliarden des Bundeszuschusses gleich wieder genommen werden und an den Bundesfinanzminister, die Länder und Kommunen zurückfließen. Auch dazu müssen die Politiker und Politikerinnen stehen.